Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Wichtiger Hinweis_tü

Aus gegebenem Anlass weist der Markt Schnaittach auf folgende Pflanzenschutzbestimmungen hin:

 

Pflanzenschutzmittel, auch solche, die in Bau- und Gartenmärkten erhältlich sind, dürfen nur auf Freilandflächen angewendet werden, die land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

 

Nicht angewendet werden dürfen sie auf Feldrainen, Böschungen und nicht bewirtschafteten Flächen. Ausnahmegenehmigungen müssen beim Landratsamt Nürnberger Land beantragt werden.

 

Ebenfalls nicht zulässig ist ihre Anwendung auf Straßen, Wegen und Plätzen und deren Rändern, denn die Pflanzenschutzmittel können bei Regen abgewaschen werden und Gewässer und Kläranlagen belasten und verunreinigen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ohne Beachtung dieser Bestimmungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben und halten Sie diese Bestimmungen ein. Sie leisten damit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz!

 

Frank Pitterlein

Erster Bürgermeister

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