Bodenschätzung in Kirchröttenbach

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In der Gemarkung Kirchröttenbach wir durch das Finanzamt Hersbruck ab sofort ein Feldvergleich zu Feststellung und Einmessung der eingetretenen Veränderungen bei land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsarten und den damit betroffenen Bodenschätzungen durchgeführt (§12 BodSchätzG).

Die Grundstückseigentümer haben die hierfür nötigen Maßnahmen (Betreten des Grundstückes, Einmessungen, Bohrungen, Aufgrabungen) jederzeit zuzulassen.

Näheres entnehmen Sie dem beigefügten Schreiben.

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