Der Bau- und Umweltausschuss hat am 24.11.2022 für das Gebiet am nördlichen Rand von Freirötten-bach die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 8/3 der Gemarkung Freiröttenbach.
Die Satzung gem. § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB erhält die Bezeichnung „Freiröttenbach - Nord“. Die Satzung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Schnaittach, Marktplatz 1, Zimmer O 5 während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla-nung unterrichten.
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