Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge und Sitzung des Wahlausschusses

Wahlen

Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters sowie des Marktgemeinderates sind die Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht worden.

Der Gemeindewahlausschuss wird in einer Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. Dabei erfolgt die Prüfung der Vorschläge auf ihre formelle Zulässigkeit und Vollständigkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Nach Abschluss der Sitzung werden die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht.

Die amtlichen Bekanntmachungen zu den eingereichten Wahlvorschlägen und zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses sind diesem Artikel beigefügt.

drucken nach oben