Unsere Abwasserentsorgung ist eine sogenannte kostendeckende Einrichtung. Dies ist gesetzlich so vorgegeben. Das bedeutet, dass die Gebühren so bemessen sind, dass sie die tatsächlichen Kosten decken, ohne Gewinn zu erzielen. In den letzten Jahren sind verschiedene Faktoren aufgetreten, die eine Erhöhung der Gebühren notwendig machen.
- Gestiegene Betriebskosten:
Die Kosten für Energie, Materialien und Personal sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese Entwicklungen wirken sich direkt auf die Betriebskosten unseres Abwassersystems aus. - Notwendige Investitionen:
Um die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Abwassernetze zu gewährleisten, sind regelmäßige Investitionen unerlässlich. Dazu zählen die Erneuerung alter Leitungen, die Modernisierung von Anlagen und der Ausbau der Infrastruktur. Solche Investitionen führen zu höheren Abschreibungen, die in die Gebührenkalkulation einfließen. Wie laufend berichtet hat der Marktgemeinderat die umfangreichen Maßnahmen auf den Weg gebracht, wodurch in den letzten Jahren das Kanalleitungssystem erweitert, instandgehalten und modernisiert wurde.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt, um die genannten Kostensteigerungen und Investitionen abzudecken. Wir sind uns bewusst, dass dies eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt. Dennoch ist dieser Schritt notwendig, um die Versorgungssicherheit und die Qualität unserer Dienstleistung langfristig zu gewährleisten.
Ab 01.01.2026 gelten somit folgende Gebühren:
Abwassergebühr je m³ 4,65 € (bisher 3,30 €)
Niederschlagswassergebühr je m² 0,46 € (bisher 0,33 €)
versiegelter Fläche
Die neuen Gebührenbescheide werden im Januar 2026 per Post versendet.
Haben Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt, so müssen Sie keine Änderungen vornehmen. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben so denken Sie bitte daran, den Zahlbetrag anzupassen.
















