Anzeige von Änderungen bei der Grundsteuer in Bayern
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb von Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich u.a. nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 (für die Grundsteuererhebung ab 01.01.2025) etwas am Grundbesitz so sind die Eigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert!
Wer welche Änderungen wie und bis wann beim Finanzamt anzeigen muss entnehmen Sie bitte diesem Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern.
















