Nachdem im Laufe des Jahres 2025 ein Großteil der noch fehlenden Grundsteuermessbetragsdaten eingegangen sind, konnte die Verwaltung nun eine Nachkalkulation der Grundsteuerhebesätze vornehmen mit dem Ergebnis, dass sowohl in der Grundsteuer A als auch in der Grundsteuer B die Hebesätze gesenkt werden können.
Mit Beschluss des Marktrates vom 30.10.2025 wurden die Hebesätze daher zum 01.01.2026 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 245 %
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 245 %
Die neuen Bescheide werden im Januar 2026 per Post an Sie versendet.
Sollten Sie uns eine Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, so müssen Sie nichts weiter veranlassen. Andernfalls merken Sie sich bitte die geänderten Zahlbeträge vor und veranlassen Sie gegebenenfalls die Änderung Ihres Dauerauftrages.
















