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Markt Schnaittach | Online: https://www.schnaittach.de/
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Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Rechtsvorschriften
Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
| Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
|---|
| Landratsamt | 09123 950-0 | | |
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