Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens werden Kinderreisepässe ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt! Stattdessen steht Ihnen die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses zu Verfügung. Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von 2 - 3 Wochen (Personalausweis) bzw. 4 - 6 Wochen (Reisepass).
Auch Aktualisierungen oder Änderungen in bereits ausgestellten Kinderreisepässe (z.B. Lichtbild oder Wohnort) sind seit 01.01.2024 NICHT mehr möglich.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten dennoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Beachten Sie bitte darüber hinaus, dass die Möglichkeit besteht, dass Länder die Einreise mit einem Kinderreisepass nicht (mehr) zulassen könnten. Informieren Sie sich daher (z.B. bei den Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt – siehe unter “mehr erfahren”) bitte vor jeder Reise , ob das Reise- oder auch evtl. Transitländer die Einreise mit dem Kinderreisepass zulässt bzw. zulassen.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.
Für Kinder und Jugendliche können Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass Ausweisdokumente unabhängig von deren Restgültigkeit kraft Gesetz ungültig werden, wenn eine einwandfreie Identifizierung des Kindes mit dem Lichtbild im Ausweisdokument nicht möglich ist.
Alternativen für den Kinderreisepass
Als Reisedokumente für Kinder sind folgende Dokumente möglich:
- elektronischer Reisepass (mit Chip – bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst)
- Personalausweis