Zuständigkeitsänderung - Digitalisierung des Bauantragsverfahrens

Ab dem 1. November 2023 können Bauanträge auch digital eingereicht werden. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin möglich. Allerdings müssen künftig auch die meisten Bauanträge in Papierform beim Landratsamt Nürnberger Land (LRA) und nicht mehr beim Markt Schnaittach eingereicht werden

Bauantragsverfahren

Welche Behörde ist nun zuständig?

Antragsart

Digital

Papierform

Bauantrag

LRA

LRA

Antrag auf Vorbescheid (Baurecht)

LRA

LRA

Antrag auf Teilbaugenehmigung

LRA

LRA

Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

LRA

Markt Schnaittach

Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

LRA

Markt Schnaittach

Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtliche Bauvorschriften)

LRA

LRA

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids

LRA

LRA

Baubeginnsanzeige

LRA

LRA

Anzeige der Nutzungsaufnahme

LRA

LRA

Beseitigungsanzeige

LRA

LRA und Markt Schnaittach

Abgrabungsantrag

LRA

LRA

Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

LRA

Markt Schnaittach

Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung

LRA

LRA

Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht)

LRA

LRA

Anzeige des Abgrabungsbeginns

LRA

LRA


 Digitale Einreichung: www.nuernberger-land.de/digitaler-bauantrag

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